Beziehungen die ihre Ursprünge in den Weiten des Internets haben sind ja inzwischen keine Seltenheit mehr, doch ein Heiratsantrag via Twitter ist noch mal was anderes.
Die volle Story mit Beweis-Screenshots ist hier einsehbar.
Ich wage zu bezweifeln, dass die eigentliche Trauung auch Online stattfindet doch frage ich mich ob sowas rechtlich irgendwie Möglich ist?
Via “sixtus” @ Twitter
Und es hat Tweet gemacht
22. März 2008 | 3 Kommentare
Pingback: Christian Rieger » Beitrag » Neues aus dem Tweetuniverse
25. März 2008 um 21:08 Uhr
Darf die Echtheit der Beziehung und somit des Antrags angezweifelt werden?
25. März 2008 um 22:11 Uhr
Der Twitter-History von Emily Chang ist zu entnehmen, dass es durchaus ernst war.